2. Welche Regeln gibt es? / Welche Gesetze gelten für das Kleingartenwesen?

Für die Nutzung eines Kleingartens gelten Gesetze, die stets eingehalten werden müssen.  Über die wichtigsten wollen wir hier einen Überblick geben, damit jeder weiß worauf er sich einlässt.

Das Bundeskleingartengesetz Dieses Gesetz regelt u.a. die Art und Weise wie ein Kleingarten genutzt werden muss. Vereinfacht gesagt geht es, um die Aufteilung und Art der Bepflanzung, die auf jeder Parzelle eingehalten werden muss. Die ist die sogenannte Drittelregelung.

-        1/3 der Parzelle sind für die Gartenlaube,      Wege und Terrasse erlaubt

-        1/3 der Fläche sollen aus Obst- und Gemüseanbau bestehen

-        1/3 ist für die Zieranpflanzungen wie Blumenbeete, Sträucher, Rasen ect.

Für diese Aufteilung gibt es keine Ausnahmen. Da es sich um ein Gesetz handelt, gilt es immer für alle gleichermaßen. Die Ausgestaltung dieser Drittelregelung bietet aber jedem genug kreative Möglichkeiten für die eigenen Ideen, welches Obst, welches Gemüse, welche Blütenpflanzen, die optische Beet-Gestaltung etc., um sich auszuleben. Es gibt auch hier ein paar Ausnahmen, was nicht angebaut werden darf, weil es zu groß wächst oder den Boden schädigt. Diese Informationen finden sich alle in der Garten u.-Bauordnung. Diese regelt auch die Größe für Tomatenhäuschen, Gewächshäuser und ähnliche Bauten. Es lohnt sich also sich diese am Anfang gut durchzulesen, um Anfängerfehler zu vermeiden. Alles was falsch gepflanzt oder gebaut wird, muss im Zweifelsfall wieder entfernt werden. Um unnötige Kosten zu vermeiden ist es also besser, bei Unklarheiten oder Unsicherheiten ob etwas erlaubt ist, den Vorstand zu fragen bevor man mit größeren Projekten loslegt.

Alle weiteren Regeln sind in der jeweiligen Satzung des entsprechenden Vereins festgehalten.

Zusammengefasst: Bundeskleingartengesetz, Garten- und Bauordnung und die Vereinssatzung regeln alle formalen Fragen rund um die Nutzung des Kleingartens.