Alles was Sie für den Anfang wissen müssen

Wir freuen uns über neue Kleingärtner in unserem Verein.
Einige Überlegungen zum Thema: Kleingärtner werden, haben wir hier zusammengetragen.

Erwerb eines Kleingarten

Heutzutage wünschen sich viele Menschen, gerade die in größeren Städten wohnen, wieder mehr mit der Natur in Kontakt zu kommen. Vielleicht als körperlichen Ausgleich für einen stressigen Job oder als Möglichkeit eigenes Gemüse und Obst nachhaltig und biologisch anzubauen oder um mit der Familie gemeinsam draußen zu werkeln und die Natur zu erleben.

Die Pacht eines Kleingartens kann diese schöne Möglichkeit bieten ein einen eigenen Garten zu bearbeiten. Ein Kleingarten ist heutzutage keine spießige, rechtwinklige Anlage mehr, in der alles gleich aussieht und alle nur dasselbe anbauen. Modernes Kleingartenwesen bedeutet in seiner Stadt ein gutes Stück zum Klimaschutz und Artenerhalt beizutragen (gerade der Wildbienen und Hummeln) und mit dem vielfältigen Sortenangebot von Pflanzen und Saatgut ist ein individuelle Gartengestaltung, nach eigenen Vorlieben leicht wie nie.

Es gibt allerdings für eine erfolgreiche Nutzung auch einiges zu beachten!

Daher sollte sich jeder vor seiner Entscheidung für einen Kleingarten gut informieren, damit am Ende niemand eine böse Überraschung erlebt. Denn jeder Garten macht, bei aller Freude, auch viel Arbeit und für Kleingärten gelten zudem einige besondere Regeln für die Nutzung.

Daher haben wir, um Interessierten die Entscheidung zu erleichtern, ob ein Kleingarten das Richtige für sie sein könnte, in den folgenden FAQs die gängigsten Fragen rund um das Thema Kleingarten zusammengestellt.

Sollten am Ende doch noch Fragen offenbleiben, laden wir herzlich dazu ein mit uns über die

E-Mail-Adresse info@kgv-ahsemuende.de in Kontakt zu treten. Wir helfen gerne weiter!

Wie bekommt man einen Kleingarten? 

Um einen Kleingarten pachten zu können muss man zunächst Mitglied in einem Kleingarten-Verein werden. Nur Mitglieder dürfen sich auf eine freie Parzelle bewerben und bekommen diese dann ggf. durch den Vorstand des Vereines zur Pacht zugewiesen.

Im Schaukasten, am Vereinsheim bzw. der Homepage unseres  Vereins kann man sich informieren, ob gerade etwas frei ist. Natürlich kann man sich bei Interesse auch einfach direkt beim Vorstand vorstellen und in Kontakt treten.

Wichtig! Wer einen Kleingarten nutzt, für den gelten auch einige Regeln. Kleingärten werden nämlich durch das Land NRW staatlich gefördert, was einen niedrigen Pachtpreis erlaubt, aber einige Gesetze schafft die zwingend zu beachten sind.


Welche Regeln und Gesetze gelten für das Kleingartenwesen?

Für die Nutzung eines Kleingartens gelten Gesetze, die stets eingehalten werden müssen. Über die wichtigsten wollen wir hier einen Überblick geben, damit jeder weiß worauf er sich einlässt.

Das Bundeskleingartengesetz Dieses Gesetz regelt u.a. die Art und Weise wie ein Kleingarten genutzt werden muss. Vereinfacht gesagt geht es, um die Aufteilung und Art der Bepflanzung, die auf jeder Parzelle eingehalten werden muss. Die ist die sogenannte Drittelregelung.

-        1/3 der Parzelle sind für die Gartenlaube,      Wege und Terrasse erlaubt

-        1/3 der Fläche sollen aus Obst- und Gemüseanbau bestehen

-        1/3 ist für die Zieranpflanzungen wie Blumenbeete, Sträucher, Rasen ect.

Für diese Aufteilung gibt es keine Ausnahmen. Da es sich um ein Gesetz handelt, gilt es immer für alle gleichermaßen. Die Ausgestaltung dieser Drittelregelung bietet aber jedem genug kreative Möglichkeiten für die eigenen Ideen, welches Obst, welches Gemüse, welche Blütenpflanzen, die optische Beet-Gestaltung etc., um sich auszuleben. Es gibt auch hier ein paar Ausnahmen, was nicht angebaut werden darf, weil es zu groß wächst oder den Boden schädigt. Diese Informationen finden sich alle in der Garten u.-Bauordnung. Diese regelt auch die Größe für Tomatenhäuschen, Gewächshäuser und ähnliche Bauten. Es lohnt sich also sich diese am Anfang gut durchzulesen, um Anfängerfehler zu vermeiden. Alles was falsch gepflanzt oder gebaut wird, muss im Zweifelsfall wieder entfernt werden. Um unnötige Kosten zu vermeiden ist es also besser, bei Unklarheiten oder Unsicherheiten ob etwas erlaubt ist, den Vorstand zu fragen bevor man mit größeren Projekten loslegt.

Alle weiteren Regeln sind in der jeweiligen Satzung des entsprechenden Vereins festgehalten.

Zusammengefasst: Bundeskleingartengesetz, Garten- und Bauordnung und die Vereinssatzung regeln alle formalen Fragen rund um die Nutzung des Kleingartens.

 

Wie viel Arbeit macht so ein Garten?

In einem Kleingarten müssen durch die Drittelreglung auf jeden Fall Obst und Gemüse angebaut werden und auch Stauden und Zierpflanzen brauchen über das Jahr Aufmerksamkeit und Pflege.

Eine Faustregel besagt: 1 Stunde/ pro 1m² der Gartenparzelle im Jahr. Da kommen bei einer durchschnittlich 400–600m² großen Parzelle schon einige Stunden zusammen. Außer in den Wintermonaten November–Februar gibt es jeden Monat kontinuierlich verschiedene Arbeiten, die im Garten zu tun sind. Im Frühjahr die Aussaat und Pflanzung, im Sommer die Pflege und Bewässerung und dann spätestens im Herbst die Ernte und den Pflegeschnitt. Des Weiteren gibt es Arbeiten wie den Rasen zu mähen, Unkraut zu jäten und 2 Mal im Jahr die Hecke um die eigene Parzelle zu schneiden.

Damit das Kleingartenwesen aufrechterhalten werden kann, gibt es zudem in jedem Verein eine feste Anzahl von Gemeinschaftsstunden, die jeder ableisten muss. Diese Arbeiten umfassen alle Tätigkeiten zum Erhalt der gesamten Anlage. Also auch Heckenschnitt, Unkraut jäten, Instandhaltung des Vereinsgeländes mit dem Vereinsheim, Pflege der dortigen Bepflanzung etc. Es ist also für jeden etwas dabei und diese Termine sind auch eine gute Gelegenheit mit den anderen Vereinsmitgliedern ins Gespräch zu kommen und einander besser kennenzulernen.

Fazit: Auch bei cleverer Bepflanzung ist es also unwahrscheinlich, dass man die anfallende Arbeit schafft, wenn man zum Bsp. allein ist und nur einige wenige Stunden freie Zeit am Wochenende zur Verfügung hat. Das sollte jeder in seine Entscheidung mit einbeziehen.

Welche Kosten entstehen sehen sie hier.

Kosten.pdf
 

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